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Auslegung eines dreiseitigen Vertrages zur Vereinbarung eines Zuschusses für Zeiten des Bezugs von Transferkurzarbeitergeldunbegründete Arbeitnehmerklage auf Zahlung eines Bruttoentgelts) 1. Bestimmt ein dreiseitiger Vertrag zur Begründung eines Vermittlungs- und Qualifizierungsverhältnisses, dass „der Arbeitnehmer .. unter Anrechnung von Zahlungen der Agentur für Arbeit .. bis zu seinem Ausscheiden monatlich 75 % seines Bruttomonatseinkommens“ erhält und dass „während des Zeitraums des Bezuges von Transfer - Kurzarbeitergeld .. das Entgelt aus zwei Auszahlungskomponenten“ besteht („KUG-Leistung“ und „KUG-Zuschuss“), „die als Nettoentgelt gezahlt werden, welches sich aus 75 % des Bruttomonatseinkommens errechnet“, kann dem damit verfolgten Zweck, durch den Bezug von Transferkurzarbeitergeld der Verlust des Arbeitsplatzes für die Arbeitnehmer unter Nutzung der „KUG-Leistungen“ der Agentur für Arbeit und eines zusätzlich bezahlten Betrags abzufedern, nur durch die Vereinbarung eines „KUG-Zuschusses“ Rechnung getragen werden und nicht durch die Vereinbarung eines Bruttogehalts. 2. Die Höhe des Kurzarbeitergeldes berechnet sich nach § 105 SGB III aus der Nettoentgeltdifferenz, die sich nach § 106 Abs. 1 SGB III aus der Differenz von Soll- und Ist-Entgelt errechnet, so dass ein höheres Ist-Entgelt die KUG-Leistung schmälert; zum Ist-Entgelt ist auch Entgelt zu zählen, das noch nicht gezahlt worden ist, auf das aber im Abrechnungszeitraum ein Anspruch besteht, wobei alle Arbeitsentgelte einzustellen sind. 3. Auch wenn dies im Wortlaut des § 106 Abs. 2 Satz 2 SGB III nur unzureichend zum Ausdruck kommt, tritt eine Verminderung des Anspruchs auf Kurzarbeitergeld lediglich dann nicht ein, wenn ein Zuschuss zum Kurzarbeitergeld vereinbart wird; der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld ist eine besondere vom Lohn getrennte Leistung, die nicht auf das Ist-Entgelt angerechnet

LAG München (9 Sa 253/14) | Datum: 07.10.2014

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 11.03.2014, Az.: 16 Ca 3267/13, wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. 2. Die Revision wird zugelassen. Die Parteien streiten darüber, [...]

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